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HAUSTIERKENNZEICHNUNG
Verwechselung ausgeschlossen ...

Prinzipiell stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung, Hunde und Katzen sowie Reptilien und Vögel dauerhaft und weitestgehend unverwechselbar zu kennzeichnen.

Mikrochip/Transponder

Mithilfe dieser modernen, elektronischen Kennzeichnung nach einem international sehr weit verbreiteten Standard ist es möglich, Ihr Tier auch außerhalb Deutschlands zu identifizieren und zu Ihnen zurück zu führen. Den Tieren wird ein reiskorngroßer sogenannter Transponder unter die Haut der linken Halsseite injiziert, der aus einem Mikrochip in einer bruchsicheren Hülle aus Glas oder Polymer besteht. Der Datenträger ist mit einer weltweit nur einmal vergebenen Codenummer programmiert, die mit einem speziellen Lesegerät sichtbar gemacht werden kann. Zur Registrierung meldet der Tierarzt die Identifikationsdaten an eine zentrale Tierregistrierungsdatei, die dann im Ernstfall die Besitzeradresse auf Knopfdruck ermitteln kann.

Das elektronische Markierungsverfahren ist im Gegensatz zur Tätowierung relativ fälschungssicher und bleibt ein Tierleben lang leicht ablesbar. Ein Narkose ist nicht erforderlich und kann bereits im Welpenalter durchgeführt werden. Dank moderner Medizintechnik ist der Transponder absolut gewebeverträglich und für das Tier nicht spürbar.

Wichtig!!!
Nach dem Landeshundegesetz sind alle Hunde mit einem zu erwartenden Erwachsenengewicht von mehr als 20 kg und/oder einer Schulterhöhe von mehr als 40 cm mit einem solchen Transponder zu markieren.

Zur Kennzeichnung bestimmter artengeschützter Reptilienarten oder Vögel (Tiere des Anhangs A der EU-Artenschutzverordnung) werden zum Teil Transponder verwendet. Dies richtet sich nach Reptilienart und Größe des Tieres. In der Regel ist eine Narkose Vorschrift. Anders als bei Hund und Katze werden die Transponder allerdings nicht von uns bevorratet, sondern müssen vom Tierhalter beim Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V. (BNA) in 76707 Hambrücken, Postfach 1110 (www.bna-ev.de) angefordert werden. Seit einiger Zeit stehen ID-162 Minitransponder zur Verfügung, wodurch bereits Reptilien ab einem Gewicht von 200g und Vögel ab einem Gewicht von 150g gekennzeichnet werden können.

Tätowierung

Diese Methode findet heute kaum noch Verwendung. Das Tierschutzgesetz schreibt für diese Verrichtung eine Narkose vor, weil die Tätowierung sehr schmerzhaft ist. Aus diesem Grunde wird in der Regel bei anderen Gelegenheiten, z. B. im Rahmen einer Kastration oder einer Zahnbehandlung die Tätowierung durchgeführt.

Fotografische Dokumentation

Eine Alternative zum Transponder bildet die fotografische Dokumentation bestimmter unverwechselbarer Merkmale (Panzerzeichnung, Bauchschuppen, Craniogramm, Pedigramm). Diese Methode hat sich allerdings niemals richtig durchgesetzt und wird zum Teil im Ausland nicht anerkannt.

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